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Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde von Swisscom gegen die
Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) wegen missbräuchlicher
Mobilterminierungsgebühren in den wesentlichen Punkten gut und hebt die Busse
von CHF 333 Mio. auf. Die Weko stellte im Februar 2007 fest, dass Swisscom
bei der Mobilterminierung marktbeherrschend sei und diese Stellung gemäss
Kartellgesetz missbraucht habe.
Die Weko eröffnete im Oktober 2002 gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber
eine Untersuchung zu den sogenannten Mobilterminierungsgebühren. Diese
Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber einem anderen Anbieter für die
Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung. Die Weko gelangte zum
Ergebnis, dass Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung missbraucht
habe, indem sie in der Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005
unangemessen hohe Preise erzwang. Sie verfügte deshalb eine Busse gegen
Swisscom in Höhe von CHF 333 Mio. Mit dem aktuellen Urteil hat das
Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei
der Mobilterminierung bestätigt, jedoch den Missbrauchsvorwurf zurückgewiesen
und die Busse aufgehoben.
09.03.2010, Providerliste Admin
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